Zuschüsse für über 1300 pfarrlich genutzte Gebäude werden neu geregelt :Erzbistum Bamberg geht neue Wege bei der Gebäudestrategie

Bamberg. Unter dem Leitmotiv „Erzbistum mitgestalten“ geht das Erzbistum Bamberg neue Wege bei der Unterstützung von Baumaßnahmen in den Seelsorgebereichen. Nach einer umfassenden Datenerhebung und Auswertung zu den Immobilien vor Ort wurden jetzt Eckpunkte der künftigen Gebäudestrategie festgelegt, die auf eine zielgerichtete und angepasste Verwendung der Finanzmittel abzielen. Insgesamt wurden rund 2700 Immobilien erfasst, darunter 1331 Sakralräume, Pfarrhäuser und Versammlungsflächen.
Im Zuge der Haushaltsicherung mit einem geplanten ausgeglichenen Etat bis zum Jahr 2035 ist eine deutliche Reduzierung der Fördermittel für Maßnahmen an Gebäuden der Kirchenstiftungen vorgesehen. „Aus diesem Grunde wird eine diözesane Gebäudestrategie entwickelt, damit auch künftig Räume für die pastorale Arbeit mit ihren Ausprägungen Liturgie, Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaftsleben vorhanden sind“, betonte Generalvikar Georg Kestel. Baumaßnahmen an Kirchen, Pfarrheimen und Pfarrhäusern sollen auch weiterhin über die Erzdiözese bezuschusst werden, wobei jede Kirchenstiftung einen Eigenanteil zu tragen hat. Der vorhandene Gebäudebestand sei jedoch im derzeitigen Umfang auf Dauer nicht zu sichern und müsse reduziert werden. „Die Unterhalts- und Investitionskosten für alle bestehenden Gebäude übersteigen die Leistungsfähigkeit sowohl der Erzdiözese als auch der meisten Kirchenstiftungen. Deshalb muss die Bezuschussung von Baumaßnahmen durch die Erzdiözese neu geregelt werden“, so Kestel.
Das Erzbistum Bamberg wird künftig Baumaßnahmen an Kirchen, Kapellen, Pfarrhäusern und Versammlungsflächen nach einer neuen Kategorisierung der Immobilien fördern. Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen oder Bauunterhaltsansprüchen werden alle pfarrlich genutzten Gebäude in eine Kategorie eingeordnet. Dies erfolgt nach einheitlichen Kriterien, die für die gesamte Diözese gelten: Bei den Kirchen und Kapellen reichen die Kategorien von „Ü“ für Glaubensorte überregionaler Bedeutung wie den Dom und die großen Wallfahrtskirchen über „A“ für Kirchen am Verwaltungssitz, „B“ für herkömmliche Pfarr- und Ortskirchen, „C“ für Kirchen in kleinen Gemeinden mit weniger als 200 Katholiken bis hin zu „D“ für Zweitkirchen. Auch für die Pfarrhäuser und Versammlungsflächen wurden klare Kategorien „A“, „B“ und „C“ definiert.
Die Zahl der Pfarrhäuser und der Pfarrheime in der Kategorie B ist auf die Anzahl der Dienstsitze im Seelsorgebereich begrenzt. Die Verortung der Pfarrhäuser richtet sich nach dem Stellenplan für das pastorale Personal. Die Verortung der Versammlungsflächen innerhalb des Seelsorgebereiches kann durch die verantwortlichen Gremien mitbestimmt werden.
Unabhängig von der Kategorisierung werden die verschiedenen Fachabteilungen des Ordinariats auch weiterhin die Seelsorgebereiche bei der Erfüllung von Bau- und Nutzungsverpflichtungen beratend unterstützen und bei Fragen der Bau- und Kunstdenkmalpflege eng mit den Behörden kooperieren.
Die konkrete Anwendung der Kategorisierung auf die Gebäude der einzelnen Seelsorgebereiche wird in einem partizipativen Prozess mit den Haupt- und Ehrenamtlichen Verwaltungsträgern der Seelsorgebereiche in den kommenden Monaten umgesetzt.
„Die Kirche wird sich zukünftig stärker als bisher darauf konzentrieren müssen, die verbleibenden Ressourcen effizient zu nutzen und für ihr Glaubensleben innovative Wege zu finden“, sagte Kestel. „Es ist wichtig, diesen Prozess gemeinsam und mit einem klaren Blick auf die Zukunft zu gestalten, um die Lebendigkeit des Glaubens erhalten und fördern zu können.“