Gebäudekonzept wurde in allen Seelsorgebereichen vorgestellt / Rückmeldefrist läuft sechs Monate:Immobilienprozess im Erzbistum erreicht nächsten Meilenstein

Am Beginn des Immobilienprozesses stand eine umfassende Erhebung der stiftungseigenen Gebäude in den Seelsorgebereichen. Insgesamt wurden rund 2700 Immobilien erfasst, darunter 1331 Sakralräume, Pfarrhäuser und Versammlungsflächen. Seit Mai waren Mitarbeitende des Ordinariats im Erzbistum unterwegs, um haupt- und ehrenamtlichen Verantwortlichen die Grundlagen des Konzeptes zu erläutern. In den vergangenen Tagen fand die 35. und damit letzte Informationsveranstaltung statt. Generalvikar Georg Kestel sprach von einem „entscheidenden Fortschritt auf dem Weg zu einem tragfähigen, realistischen und verantwortungsvollen Gebäudekonzept“. Der Prozess sei anspruchsvoll, aber notwendig: „Wir müssen unseren Gebäudebestand so gestalten, dass er unsere kirchliche Arbeit langfristig trägt – pastoral, finanziell und ökologisch. Das geht nur gemeinsam mit den Menschen vor Ort.“
Mit dem Abschluss der Vorstellungsphase können nun auch die zuletzt informierten Seelsorgebereiche über die örtliche Umsetzung der Gebäudekategorisierung beraten. Für die ersten Seelsorgebereiche endet bereits in diesen Tagen die sechsmonatige Rückmeldefrist. Innerhalb dieser Frist hatten die örtlich Verantwortlichen Zeit, die vorgeschlagene Zuordnungen von Kirchen, Kapellen, Pfarrhäusern und Versammlungsflächen zu den Gebäudekategorien zu überprüfen.
Zudem müssen die Seelsorgebereiche entscheiden, welche Gebäude in die zuschussfähigen Kategorien eingeordnet werden sollen, wenn mehrere Gebäude gleicher Art in einer Gemeinde vorhanden sind. Die Kategorien reichen von A für Kirchen am Verwaltungssitz bis D für Zweitkirchen, bzw. A bis C bei Pfarrhäusern und Versammlungsflächen. Mit der Kategorisierung wird noch keine Entscheidung über den Erhalt des Gebäudes getroffen, sondern lediglich über die finanzielle Bezuschussung von Baumaßnahmen durch das Erzbistum. Diese Festlegung der Kategorie ist für die Kirchenstiftungen ein wichtiger Faktor, der bei der Erarbeitung konkreter Gebäudekonzepte in den Seelsorgebereichen berücksichtigt werden muss.
Die Rückmeldungen der Beratungen werden einer Fachgruppe im Ordinariat vorgestellt, die eine Empfehlung an die Bistumsleitung ausspricht. Etwa drei Monate nach Ende der jeweiligen Rückmeldefrist erhalten die Seelsorgebereiche eine Mitteilung über die finale Festlegung der Kategorien.
Generalvikar Kestel betonte, dass der Immobilienprozess nicht allein eine Strukturmaßnahme sei: „Das Ganze ist mehr als ein reines Gebäudekonzept. Es ist auch ein pastoraler Prozess, der den Blick schärft für das, was wir als Kirche wirklich brauchen, was wir uns bei knapper werdenden Mitteln noch leisten können und was uns in die Zukunft führt.“
Begleitet und ergänzt wird die Gebäudestrategie von einem pastoralen Bistumsprozess, der unter dem Motto „Entscheiden und Handeln: Für eine Kirche mit Zukunft“ bis Sommer 2027 die Zukunft der Seelsorge gestaltet.
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Zitate zum Herausstellen
- „Der Prozess ist anspruchsvoll, aber notwendig. Wir müssen unseren Gebäudebestand so gestalten, dass er unsere kirchliche Arbeit langfristig trägt – pastoral, finanziell und ökologisch. Das geht nur gemeinsam mit den Menschen vor Ort.“ - Generalvikar Georg Kestel
- „Das Ganze ist mehr als ein reines Gebäudekonzept. Es ist auch ein pastoraler Prozess, der den Blick schärft für das, was wir als Kirche wirklich brauchen, was wir uns bei knapper werdenden Mitteln noch leisten können und was uns in die Zukunft führt.“ - Generalvikar Georg Kestel
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