Hintergründe zu den PGR-Wahlen:Pfarrgemeinderat – was ist das überhaupt?

Der Pfarrgemeinderat vertritt die Katholikinnen und Katholiken einer Pfarrei. Gemeinsam mit dem Pastoralteam gestalten die Mitglieder des Pfarrgemeinderates das Gemeindeleben, tragen Entscheidungen mit und setzen pastorale Schwerpunkte. Sie bringen Ideen und Wünsche ein, vernetzen Angebote und sorgen dafür, dass kirchliches Handeln vor Ort verantwortlich und lebendig bleibt. Grundlage für das Gremium sind die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Gemeinsamen Synode der Deutschen Bistümer in den 1960er Jahren zur stärkeren Mitbestimmung und Mitverantwortung durch Laien.
Was macht der Pfarrgemeinderat?
Vertreten: Er ist Gesicht und Stimme der Pfarrei und nimmt Bedürfnisse, Stimmungen und Entwicklungen innerhalb der Pfarrgemeinde wahr.
Gestalten: Er entscheidet bei zentralen pastoralen Fragen der Pfarrei mit, bestimmt Arbeitsschwerpunkte und plant Gottesdienste, Feste und Veranstaltungen.
Vernetzen: Er stärkt das Apostolat der Laien, die Zusammenarbeit zwischen Ehren- und Hauptamtlichen und koordiniert gemeinsame Aktionen mit Vereinen und Verbänden.
Beraten: Bei Neubauten, Nutzungsänderungen von Kirchengebäuden, Personalfragen, Gottesdienstzeiten und ähnlichen pastoralen Entscheidungen wird der Pfarrgemeinderat angehört. In wichtigen Anliegen ist seine Zustimmung zwingend notwendig.
Dienst am Nächsten: Der Rat überlegt, wie Menschen praktisch geholfen und diakonische Angebote gestärkt werden können.
Wer gehört zum Pfarrgemeinderat?
Der stimmberechtigte Teil des Pfarrgemeinderates besteht aus allen in den Pfarrgemeinderatswahlen gewählten Mitgliedern sowie einem Vertreter des örtlichen Pastoralteams. Darunter soll mindestens eine Person unter 27 Jahren sein. Ist dies nicht der Fall, kann der Rat nachträglich eine junge Person berufen. Zum beratenden Teil des Pfarrgemeinderates gehören in der Regel der Leitende Pfarrer des Seelsorgebereiches, der Pfarrer der jeweiligen Pfarrei, ein Mitglied der Kirchenverwaltung sowie weitere berufene Personen, die sich zum Beispiel mit bestimmten Fachthemen auskennen.
Die Größe des Gremiums ist von Pfarrei zu Pfarrei unterschiedlich und wird vor der Wahl durch den bestehenden Pfarrgemeinderat festgelegt. In der Regel handelt es sich um vier bis zehn Personen. Der Rat wird für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind dabei alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren. Als Kandidatin oder Kandidat aufstellen lassen können sich alle interessierten und engagierten Personen aus der Gemeinde, die ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind.
Warum ist der Pfarrgemeinderat wichtig?
Der Pfarrgemeinderat bringt demokratische Mitverantwortung in die Gemeinde. Er verbindet Gemeindemitglieder und das Pastoralteam, schafft Beteiligung und Transparenz und sorgt dafür, dass pastorale Entscheidungen vor Ort eingebettet, abgestimmt und getragen werden. Durch die Verbindung von Ehren- und Hauptamt fördert er Innovation und die Wirksamkeit kirchlichen Handelns.
Weitere Materialien
Infokasten
Weitere Informationen rund um das Thema Pfarrgemeinderat und Pfarrgemeinderatswahlen gibt es auf der Homepage www.pfarrgemeinderatswahl-bamberg.de.
Zugehöriges Interview
Zu den anstehenden Pfarrgemeinderatswahlen am 1. März 2026 haben wir ein Kurzinterview mit Hans Baumann, stellv. Vorsitzender des Diözesanrats im Erzbistum Bamberg, geführt.
Illustrative Fotos
Angeheftet an diese Nachricht finden Sie passende Fotos zur Bebilderung des vorliegenden Artikels.
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